Abschließende Empfehlung / Ergebnis der UVS 2006

Aus gutachterlicher Sicht wird ganz eindeutig die Nordostumfahrung von Gniebel (Netzfall 1) zur weiteren Beplanung empfohlen!

Die Nordostumfahrung in Tieflage stellt hierbei in der Gesamtschau die vergleichsweise verträglichste und ausgewogenste Lösung zur Umfahrung von Gniebel.

Zwar werden auch bei Führung der Nordostumfahrung in Gleichlage die Grenzwerte für die Lärmbelastung tags und nachts sowie für die Schadstoffbelastung an den Ortsrändern von Gniebel, Dörnach und Walddorf eingehalten; insofern ist eine Absenkung der Trassenführung nicht zwingend notwendig.

Zur besseren Akzeptanz der Neubaumaßnahme in den Ortsteilen Gniebel und Dörnach sollte jedoch vorgesehen werden, durch Absenkung der Trasse (Gradiente) um ca. 1 m bei gleichzeitiger seitlicher Ablagerung der hierbei abgetragenen Überschussmassen (begrünbare Wälle beidseits) den Sicht- und den Immissionsschutz zu verbessern. Diese Optimierung für das Schutzgut Mensch kommt -bedingt durch die Einengung der Störwirkungen - auch anderen Schutzgütern und Nutzungen zu (z.B.: Pflanzen- und Tierwelt, Landschaft, Erholung, …) zu Gute! Die Nordostumfahrung in Tieflage liefert hinsichtlich der Risiken durch Verlärmung wesentlich bessere Ergebnisse, führt jedoch andererseits auch zu höherer Inanspruchnahme hochwertiger Böden, die von Seiten der Landwirtschaft intensiv genutzt werden.

Unter Abwägung aller Gesichtspunkte wird gutachterlicherseits die Absenkung der Trasse und somit die Minderung der Immissionsbelastung beidseits empfohlen, zumal bei einer Tieferlegung auch die Überquerung der K 6756 mittels Rad- und Fußwegbrücke auf Höhe der K 6716 zur Absicherung der funktionalen Bezüge zwischen Dörnach und Gniebel (Schülerverkehre) vereinfacht wird.

Bei Realisierung der Nordostumfahrung von Gniebel sollte mittels zusätzlicher verkehrsleitender Maßnahmen ein möglichst großer Anteil der auf das überörtliche Straßennetz orientierten Schwerverkehre aus der Ortsdurchfahrt Pliezhausen (Bachstraße) auf die Umfahrung Gniebel und zur B 27 verlagert werden.

Desweiteren sollten die innerörtlichen Verkehre in Gniebel so umorganisiert werden, dass ein größerer Anteil der Ziel- und Quellverkehre über die K 6764 nach Norden auf die K 6756 neu bzw. in Richtung B 27 auffährt, um die K 6716 mit dem Schulbereich bestmöglich zu entlasten.

 

Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) - Ortsumfahrung Gniebel 2001

6 Lösungsvorschlag / gutachterliche Empfehlung für die Ausgestaltung der Ortsumfahrung von Gniebel im Zuge der L 373 und K 6756

Bisher wurden vor Ort, d.h. in den politischen Gremien der Gemeinde Pliezhausen, in den Ortsteilen aber auch in der fachlichen Zuständigkeit des Straßenbauamtes (SBA) Reutlingen und in der - durch das SBA Reutlingen vergebenen – Verkehrsuntersuchung zwei grundsätzlich unterschiedliche Alternativen für eine Ortsumfahrung von Gniebel diskutiert:

A Westumfahrung von Gniebel

Hierunter verbirgt sich eine Umgehung von Gniebel im Zuge der L 373, und zwar westlich der B 27; Bestandteile einer solchen Lösung sind des weiteren einer Querspange von der K 6756 zur L 373 im Süden von Gniebel sowie Querspange von der K 6716 zur K 6756.

Die beiden letztgenannten Ergänzungen einer Westumfahrung sind lt. Verkehrsgutachten notwendig, um überhaupt eine diskutable Verkehrsentlastung für die OD Gniebel im Zuge der o.g. Landes- bzw. Kreisstrasse zu erreichen.

Vorausgesetzt wird bei dieser Lösungsvariante der bereits im Bau befindliche Querverbindung zwischen dem Knoten Bullenbank und der L 388. 

Diese Westumfahrung stellt auf Grund der Streckenführung und der Verkehrszusammensetzung im betroffenen Bereich keine wirkliche Lösung dar.

Während die Querverkehre zwischen B 27 und Neckartal die Umgehung wohl zum Teil annehmen, stellt diese für die Verkehre zwischen Pliezhausen bzw. GE Pliezhausen und der B 27 wegen der Umwegigkeit und der verlorenen Steigung keine ernstzunehmende Alternative dar.
Diese Verkehre werden aller Voraussicht nach - trotz angedachter Verkehrsberuhigungsmaßnahmen - in der OD Gniebel verbleiben.

Zudem stellt die Querspange südlich Gniebel den konfliktträchtigsten Streckenzug in der Gesamtheit der möglichen Netzergänzungsbausteine rund um Gniebel dar.

Die ökologischen Konflikte in diesem Bereich sowie auch im westlichen Teilabschnitt sind dadurch bedingt, dass vgl. Kap. 5 sowie die Karten in Kap. 4):

-besonders bedeutsame Standorte für die natürliche Vegetation mit örtlich stauwasserbeeinflussten Böden ggf. sogar grundwasserbeeinflußten Standorten  gequert werden und somit nachhaltige Störungen des Boden-Wasserhaushaltes und der aktuellen bzw. potentiellen Entwicklungsmöglichkeiten der betroffenen Flächen für den Arten- und Biotopschutz zu erwarten sind;

-in größerem Umfang Bereiche gequert bzw. tangiert werden, die lediglich mittlere, z.T. nur eine geringe Schutzwirkung der Deckschichten gegenüber möglichen Verschmutzung des Grundwassers aufweisen und in größerem Umfang Bereiche in Anspruch genommen werden, die einer mittleren - hohen Beitrag zur Grundwasserneubildung leisten;

-Flächen mit z.T. mittlerem, d.h. für den Untersuchungsraum relativ guten Retentionsvermögen und der Einzugsbereich eines ganzjährig wasserführenden relativ naturnahen Gewässers betroffen sind;

-südlich von Gniebel und westlich der B 27 zwei relevante Kaltluftleitbahnen mit Relevanz für den Luftaustausch an den Ortsrandlagen von Gniebel und Rübgarten (die durch Schadgase der B 27-Verkehre potentiell belastet sind) tangiert bzw. gequert werden. Insbesondere durch die notwendigen Knotenpunktsbauwerke L 373 alt/neu Anschluss Gniebel) beidseits der B 27 alt werden Kaltluftabflüsse gestört und die Schadgasanreicherung im bereits jetzt durch Kaltluftansammlung kleinräumig inversionsgefährdeten Gebiet verstärkt werden;

-südlich von Gniebel maßgebliche Bereiche mit Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz zerschnitten bzw. tangiert und gestört werden; ähnliche Probleme sind auch westlich der B 27 gegeben; allerdings können Belastungen durch Parallelführung mit der B 27 zumindest minimiert werden;

-ein von der Landschaftsbildqualität und somit auch von den Voraussetzungen für die landschaftsgebundene Erholung her ganz zentraler, hochwertiger und zusammenhängender Bereich mit hoher Bedeutung für die Gesamtgemeinde Pliezhausen betroffen ist.

Dieser Bereich liegt in fußläufiger Entfernung von den Siedlungsrändern alter Ortsteile, ist also auch auf Grund der räumlichen Zuordnung von besonderer Bedeutung für die siedlungsnahe Kurzzeit-, Feierabend- und Wochenenderholung und stellt den relevanter Freiraum-Verflechtungsbereich für funktionale Beziehungen zwischen den Ortsteilen und den zentralen Gemeinbedarfseinrichtungen für Sport und Freizeit der Gemeinde Pliezhausen dar.

Eine solche zentrale Freiraumachse wie sie zwischen den Ortsteilen Pliezhausen und Gniebel existiert und direkte Zuordnungen /Verflechtungen von/zu den anderen Ortsteilen Dörnach und Gniebel erlaubt, muss in ihren Funktionen gestärkt und gesichert werden. Sie darf keinesfalls zerschnitten und entwertet werden! 

B Ostumfahrung von Gniebel

Hierunter ist eine östliche Umfahrung von Gniebel im Zuge der L 373 zu verstehen; diese bindet die K 6716 sowie die K 6756 an.

Die Bezeichnung "Ostumfahrung" beschreibt die Lage dieser Netzergänzung im Zuge der L 373 allerdings nur unzureichend, da ein Straßenneubau nördlich, östlich und südlich von Gniebel notwendig ist (vgl. Abb. 4, Kap. 2.2 S.16).

Somit ersetzen die Ostumfahrung im Zuge der L 373 sowie die westlich von Gniebel gelegene B 27 das, was man früher Stadtmauer oder Stadtgraben nannte: Gniebel wäre rundum von Straßen umgeben, überhaupt wären alle Ortsteile von Gniebel durch mehr oder weniger stark befahrene Straßen voneinander getrennt.

Eine solche Ostumfahrung stellt hinsichtlich der Verkehrswirksamkeit (vgl. Kap. 2.2 ( S.15) jedoch eine deutlich bessere Lösung dar als eine (Süd-) Westumfahrung; vorausgesetzt wird wiederum die bereits im Bau befindliche Querverbindung zwischen dem Knoten Bullenbank und der L 388.

Auch bei dieser Variante stellt sich - zumindest was die Verkehrsbeziehungen zwischen B 27 und dem Neckartal auf der L 373 alt in der OD Gniebel angeht - die Frage der tatsächlichen Verkehrswirksamkeit, da die östliche Umfahrung von Gniebel für diese Verkehre eine sehr umwegige Streckenführung darstellt und der Verkehr, zumal der Schwerverkehr, sich i.d. Regel immer den kürzesten Weg sucht.

Der Teilabschnitt dieser Umgehungslösung. der südlich vor Gniebel gelegen ist, weist dieselben Konfliktschwerpunkte hinsichtlich der ökologischen und sozialen Funktionen der Landschaft auf wie die oben beschriebene (Süd-Westumfahrung von Gniebel.

Der östliche sowie der nördliche Streckenabschnitt sind insgesamt gesehen unproblematisch.

Zwar werden

-nördlich vor Gniebel örtlich stauwasserbeeinflusste Böden mit mittlerer Bedeutung als Standort für natürliche Vegetation

-insbesondere östlich von Gniebel Flächen mit mittlerer - hoher Bedeutung für die Grundwasserneubildung sowie Bereiche mittleren Retentionsvermögens

-östlich und nördlich kleinräumig u.U. Ackerfluren mit einer gewissen Bedeutung für den Arten und Biotopschutz

-östlich und nördlich von Gniebel siedlungsnahe Freiräume jedoch mit geringerer landschaftsstruktureller Qualität

in Anspruch genommen; insgesamt gesehen ist die Konfliktträchtigkeit jedoch deutlich geringer als bei der (Süd-)Westumfahrung.

Die Inanspruchnahme hochwertiger landwirtschaftlicher Nutzflächen bzw. Böden ist in beiden Fällen vergleichbar; die Beschaffenheit und Mächtigkeit der Böden insbesondere im Osten von Gniebel erlaubt es jedoch, die Gradiente um 1,5 - 2 m abzusenken ohne wesentlich höhere Risiken für den Grundwasserschutz zu gegenwärtigen.

Dies stellt eine maßgebliche Voraussetzung für die Minimierung von Störwirkungen einer solchen Trasse für die westlich bzw. östlich der Trassierung gelegenen Wohngebiete von Gniebel und Dörnach dar.

Eine Umfahrung van Gniebel im Süden, Osten und Norden im Zuge der L 373 ist aus unserer fachlichen Sicht ganz generell überhaupt nur dann akzeptabel, wenn die maßgeblichen funktionalen Verflechtungen zwischen den Ortsteilen durch plantreie, d.h. höhengleiche Querungshilfen für fußläufige und Fahrrad-Verkehre abgesichert würden und die Ortszufahrten von der L 373 neu / OD Gniebel im Zuge der L 373 art bis K 6756 komplett rückgebaut würden, um "Schleichverkehre" tatsächlich unterbinden zu können.

Gniebel und Dörnach sollten in diesem Fall also über einen zentralen Anschluss im Zuge der K 6716 angebunden werden; die Ortsverbindung zwischen Gniebel und Rübgarten müsste u.ti. im Zuge der „alten" Ortsverbindungsstraße aufgewertet werden. (Vgl. hierzu die nachfolgende Abbildung „Ostumfahrung Gniebel“) 

Anforderungen an eine sachgerechte, d.h. aus städte- freiraumplanerischer Sicht adäquate Lösung

Die Problematik der beiden genannter Ortsumfahrungsvarianten also abgesehen von den vorgenannten verkehrijohen und ökologischen Problemen ganz deutlich bei den Auswirkungen auf siedlungsstrukturelle und funktionale Verflechtungen zwischen den Ortsteilen.

Aus freiraum- und aus städteplanerischer Sicht muss die Anforderung formuliert werden, die "Freiraumachse" zwischen Pliezhausen und Gniebel aufzuwerten und zu stärken. Im Süden dieser Achse liegen nicht nur die relevanten Gemeinbedarfseinrichtungen für Sport- und Freizeit, nein diese Achse weist auf Grund der topographischen / naturräumlichen Situation mit der Geländekante und den herausragenden Sichtbeziehungen Richtung Alb sowie der Kleinstrukturiertheit, Vielfältigkeit und relativen Naturnähe vielfältige Qualitäten bzw. Entwicklungspotentiale für die siedlungsnahe Erholung auf.

Zudem kann diese „Achse" dazu dienen, die Ortsteil Rübgarten und Dörnach mittels entsprechender planfreier Querungen der jeweiligen Bundes-, Landes- bzw. Kreisstraßen adäquat funktional anzubinden und somit auch das Gesamtgefüge der Gesamtgemeine stärken! 

Dem formulierten Leitbild laufen sowohl die (Süd-)Westumfahrung als auch die Ostumfahrung zuwider; gesucht ist also eine Problemlösung, die diesen planerischen Zielvorstellungen entspricht und nicht die diesbezüglichen Entwicklungsoptionen negiert!

En problemadäquater Lösungsbeitrag muss des weiteren

-die negativen verkehrsbedingten Belastungserscheinungen in Gniebel beheben können;

-ökologische Risiken im Außenbereich zu minimieren;

-neue verkehrsbedingte Belastungen z.B. durch Verlärmung an den Ortsrändern minimieren;

-landschaftsgerecht eingebunden werden können;

-Belastungserscheinungen, wo es geht, bündeln;

-zugleich jedoch auch, ungewollte Belastungen zwischen den Ortsteilen verteilen, um kein Gefühl der Ungerechtigkeit / Ungleichgewichtigkeit aufkommen zu lassen;

-abschnittsweise realisierbar sein;

-von der Kostenträgerschaft möglichst „sauber" zuzuordnen und möglichst so zu vertreten sein, dass die Realisierungschancen optimal sind.

Lösungsvorschlag der Gutachter

Dieser Zielsetzung, die sich auf ökologische, soziale, städte- und freiraumplanerische aber auch verkehrliche und wirtschaftliche Aspekte begründet, entspricht der von Gutachterseite ausgearbeitete Lösungsvorschlag.

Dieser sieht vor (vgl. auch die nachfolgende Abbildung)

- die L 373 von der bisherigen Unterführung unter der B 27) entlang der B 27 bis zum Knotenpunkt Bullenbank zu führen und dort nicht nur mit der B 27, sondern auch mit der derzeit in Bau befindlichen Querverbindung Bullenbank L 388 zu verknüpfen. Hiermit wird eine leistungsfähige und direkte Verbindung für die Querverkehre zwischen Neckartal und B 27 hergestellt; die daraus resultierenden, aber auf Grund der Verkehrsanteile nicht gravierenden Belastungen hätte die Ortschaft Rübgarten zu tragen;

- die L 373 alt ab Unterführung B 27 komplett aus dem Netz zu nehmen: somit auch keine Knotenpunktsausbildung L 373 alt / L 373 neu in der für die Belüftung des Ortsrandes von Rübgarten relevanten Kaltluftleitbahn notwendig;

- eine enge Bündelung von L 373 neu und B 27 herzustellen, die erst unterhalb des Knotens Bullenbank aufgegeben wird; somit können maßgebliche Zerschneidungseffekte in der freien Landschaft und Konflikte mit dem Arten- und Biotopsschutz weitgehend minimiert werden;

- eine Ost- bzw. Nordumfahrung von Gniebel, die aus der K 6756 heraus entwickelt wird.

Dieser Streckenzug soll die Verkehrsbeziehungen zwischen den Ortsteilen Rübgarten / Dörnach und Pliezhausen bzw. Pliezhausen / GE Pliezhausen und B 27 abdecken. Zur Vermeidung von Querverkehren zwischen Neckartal und B 27 sind maximale restriktive verkehrslenkende bzw. -mindernde Maßnahmen in der OD Pliezhausen vorzusehen, die sicherlich erfolgsversprechend sind, da mit der L 373 westlich der B 27 eine leistungsfähige direkte Verbindung für diese Verkehre hergestellt wird.

- zur Vermeidung von ,,Schleichverkehren" in der OD Gniebel im Zuge der K 6756 alt diese komplett aus dem Netz herauszunehmen; Gniebel und Dörnach sollen über einen zentralen Anschluss der K 6716 an die Ortsumfahrung im Zuge der K 6765 neu angebunden werden.

- die Ortsumfahrung im Zuge der K 6756 tieferzulegen (1,5 - 2 m) und optimal landschaftsgerecht durch leichte Aufwallung und Abpflanzen einzubinden, um Störwirkungen (Lärm / Sicht) maßgeblich zu minimieren; dies ist auf Grund der Deckschichtenbeschaffenheit und -mächtigkeit in diesem Bereich sehr gut möglich;

- die Freiraumachse zwischen Pliezhausen und Gniebel mit all ihren Funktionen und Entwicklungsoptionen offenzuhalten und durch Rückbau der L 373 alt bzw. K 6756 alt sogar zu stärken und von Belastungen zu befreien; hiervon profitiert im übrigen auch massiv der südorientierte Ortsrand von Gniebel;

- die Verkehrsanteile der Relation Pliezhausen - B 27 somit in den Bereich zwischen Gniebel und Dörnach zu verlagern. Da die Querverkehre B 27 - Neckartal auf die L 373 neu westlich der B 27 verlagert werden, können auch in diesem Bereich zwischen Dörnach und Gniebel die verkehrsbedingten Belastungen auf ein akzeptables Niveau beschränkt werden.

- Stück für Stück die funktionalen Bezüge zwischen den Ortsteilen durch entsprechende Querverbindungen in die Freiraumachse mit prioritärer Ausrichtung auf fußläufige sowie fahrradgebundene Verkehre durch Herstellung / Ausgestaltung planfreier Querungshilfen über das relevante Straßennetz aufzuwerten und zu stärken.

Durch die Gemeindevertretung sowie das SBA Reutlingen sind in Zusammenhang mit diesem Lösungsvorschlag noch abzuklären:

- die tatsächliche Verkehrswirksamkeit mittels Umlegungsprognosen;

- die tatsächliche Baulastträgerschaft der einzelnen „Bausteine“;

- die tatsächliche Baulastträgerschaft der einzelnen „Bausteine“;

- die Finanzierbarkeit - u.a in der Zeitachse, da die Maßnahmen bei unterschiedlicher Baulastträgerschaft aufeinander abgestimmt werden müssen;

- die Anbindung von Rübgarten an Gniebel (Vorschlag über die alte Ortsverbindungsstrasse) und an Pliezhausen (hier muss - will man Umwege über Gniebel oder die L 373 neu und die Westumgehung vermeiden - ev. eine Querbeziehung über bestehende Wegestrukturen auf Höhe der Sportanlagen gesucht oder entwickelt werden).

Insgesamt gesehen sind die Gutachter der Meinung, mit dem vorgelegten Vorschlag die Diskussion um eine Entlastung Gniebels mit Hilfe einer Ortsumfahrungslösung geöffnet und mit neuen Anstößen versehen zu haben.

Fachgebietsübergreifend halten die Gutachter den vorgelegten Vorschlag unter ökologischen, sozialen, freiraum- und stadtplanerischen Gesichtspunkten für die relativ gesehen beste Lösung, die zudem in erheblichem Umfang Entwicklungsspielräume für das Gesamtgemeinde-Gefüge eröffnet!


Startseite    |   Wer sind wir?   |   Vereinssatzung   |   Mitgliedsantrag   |   Kontaktadresse    |    email/Anfragen

Infoblatt 03.10.01   |   Infoblatt 18.10.01   |   Infoblatt 02.11.01   |   Infoblatt 12.11.01   |   Infoblatt 25.04.06

Was empfehlen die Experten?   |   Presseberichte   |   Bebaut und zerschnitten: der Raum wird eng

Pressemitteilungen Download   |   Was geschah bisher? Chronik und Fotos

© Bürgerinitiative BI Ortsumfahrung Gniebel e.V. 2001-2007
Schutzgemeinschaft Rübgarten/Gniebel für Mensch und Natur
1024 x 768 - Firefox 2.0 oder Explorer 6.0
Aktualisiert 07.03.2007